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#1 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Leute,
Hatte euch ja schon erzählt das ich mir ein neues DVD Laufwerk von Pioneer zugelegt habe ! Alles funtz bestens nur mach das Laufwerk beim PCStart 2 relativ laute Klopfgeräusche ( Klong, Klong ). Das gleiche jedesmal, wenn ich das DVD-Tray schließe. Jetzt bring ich also das Laufwerk zum kleinen feinen PC Laden. Die kassierten das Laufwerk erstmal ein , lassen mich ne Woche warten und sagen mir einfach ne is nich ! Kein Umtausch , keine Kohle und noch 15 euro Strafe zahlen ,da Laufwerk ja läuft !!! Was kann man da machen??? Die rücken mir jetzt mein Laufwerk nicht mehr raus ! Ich soll die 15 euro zahlen, aber das seh ich nicht ein. Diskussionen brachten nichts ! Chef und Angestellte lachten mich aus als ich meine Kohle wieder haben wollte ! Habe mit dem Verbraucherschutz gedroht und einer Meldung an die C't. Nix, dann machen Sie doch ist uns alles scheiß egal ! ( das haben die wört wörtlich zu mir gesagt ) Ja , ja die kleinen PC Läden. Super Service und 100 % Support. Totaler " SHITBULL", wenn ihr mich fragt. Also da Kauf ich lieber bei Mediamark oder Saturn die tauschen ohne Probleme und sofort ! Viele Grüße euer geprügelter Maulwurf |
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#2 |
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Oldie
Registriert seit: 22.04.2001
Beiträge: 817
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Hi!
Deinem Abschluss-Statement schließe ich mich voll an. Ich kaufe auch lieber bei großen Ketten mit Rückgaberecht als bei irgend so einem dubiosen Krauter an der Ecke, der ein paar Euro billiger ist, aber mit dem man im Zweifelsfall um seine Rechte kämpfen muss. Hast Du die Möglichkeit, ein anderes, baugleiches Laufwerk zum Vergleich zu hören, dass es wirklich normalerweise kein Klong macht? Hast Du die Seriennummer des Laufwerks notiert? (Sonst präsentieren die hinterher ein fehlerfreies ohne Klong und erklären Dich für doof.) Ich vermute mal, Du hast bei der Reklamation nicht die Funktion bemängelt, sondern explizit nur das ungewöhnliche Betriebsgeräusch? Dann hätten die schließlich sofort sagen können, dass so etwas für die kein Reklamationsgrund sei. Dich so in die Falle laufen zu lassen, halte ich für arglistig. Hattest Du vielleicht sogar jemanden dabei, der das Reklamationsgespräch mitgehört hat? Ich würde die Drohungen wahr machen: Gehe zum Verbraucherschutz, maile alle PC-Zeitschriften an. Grüße Silverado |
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#3 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Silverado,
Danke für die schnelle Antwort. Zu deinen Fragen: >Hast Du die Möglichkeit, ein anderes, baugleiches Laufwerk zum >Vergleich zu hören, dass es wirklich normalerweise kein Klong macht? Habe selber zwei Pioneer DVD Laufwerke . Einen Brenner und ein Slot-In. Auf der Arbeit und in der Uni haben wir Toshiba, Sony und Panasonic. Alle ohne " Klong, Klong "! Im PC Laden würden Sie wiederrum 15 euro verlangen , da der TEchniker von seiner Arbeit weggeholt werden müsste ! Haben an der Wand ein Schild worauf steht: Sofortige Prüfung von PC Hardware kostet 15 euro ! >Hast Du die Seriennummer des Laufwerks notiert? (Sonst präsentieren >die hinterher ein fehlerfreies ohne Klong und erklären Dich für doof.) ? Ja hab ich. Die steht auf der Rechnung. >Ich vermute mal, Du hast bei der Reklamation nicht die Funktion >bemängelt, sondern explizit nur das ungewöhnliche Betriebsgeräusch? Ja, genau nur das geräusch. >Hattest Du vielleicht sogar jemanden dabei, der das >Reklamationsgespräch mitgehört hat? Nein , hatte ich nicht. Keine Zeugen... Viele Grüße euer geprügelter Maulwurf |
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#4 |
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Oldie
Registriert seit: 22.04.2001
Beiträge: 817
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Hi!
"Sofortige Prüfung"? Und warum haben die das dann eine Woche dabehalten? Außerdem hast Du imho keinen Auftrag für eine (sofortige) Prüfung erteilt, sondern eine Ware reklamiert, die einen bestimmten Fehler aufweise, und Du hast diesen Fehler geschildert. Dann hätten die sofort sagen können, ein Geräusch sei für die kein Reklamationsgrund, solange das Laufwerk ansonsten funktioniere. Wenn die aber sagen "wir überprüfen das", räumen sie damit implizit ein, dass ein außergewöhnliches Geräusch ein Reklamationsgrund sei. Ergibt die Überprüfung, dass Deine Reklamation berechtigt war, dann müssen die OHNE KOSTEN FÜR DICH nachbessern, also entweder das Laufwerk reparieren oder es austauschen. Ein Vorgehen nach dem Motto "Ja, es ist alles so, wie Sie gesagt haben, aber ein Reklamationsgrund ist das keinesfalls, macht 15 €." ist arglistig. Problematisch ist aber: 1) Du hast keine Zeugen, was genau gesagt wurde. Im Zweifel halten Chef und Angestellte in dem Laden zusammen und erzählen eine ganz andere Geschichte. 2) Du könntest die auf Herausgabe des Laufwerks verklagen. Wg. 1) ist der Ausgang einer solchen Klage ungewiss, und bei einem Streitwert von unter 100 € lohnt so ein juristisches Abenteuer kaum, zumal Du die Sache mit nur 15 € aus der Welt räumen könntest. 3) Die Typen aus dem Laden wissen von 2) Nochmal: Ich würde den Verbraucherschutz fragen, was man machen könnte. Wenn die auch keine Lösung haben, würde ich mit einem oder besser gleich mehreren Zeugen in den Laden dackeln, den Fall noch einmal diskutieren, und wenn sich absolut nichts machen läßt die 15 € zahlen und mir das Geräusch schriftlich bestätigen lassen. Wenn das Ding innerhalb der nächsten 2 Jahre kaputtgeht, dann hast Du - wenn es länger als 6 Monate bis zum Ausfall dauert - mit der Bestätigung über das Geräusch zumindest einen Beweis, dass schon beim Kauf ein Mangel vorlag. Ich glaube zwar nicht, dass so ein Sauladen (sofern er dann noch existiert) seine Gewährleistungspflicht ohne Murren erfüllen wird, aber zumindest sollte dann die Rechtslage etwas eindeutiger sein als zur Zeit. Grüße Silverado |
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#5 |
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Team (BOFH)
Registriert seit: 12.08.2001
Ort: Daheim
Beiträge: 3.319
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1. Hingehen und eine Rechnung für die 15 Eu's verlangen (dann hast du es schriftlich, dass sie dein DVD-Laufwerk haben)
2. Nicht zahlen und mit Anwalt drohen, bzw. den einschalten ibinsfei |
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#6 |
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Oldie
Registriert seit: 12.01.2002
Ort: #cosmo
Beiträge: 535
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du kannst auch "unter vorbehalt" zahlen. dann hast du zumindest schonmal dein LW zurück.
ich würde zur polizei gehen und strafanzeige wegen betruges stellen. genau danach riecht es nämlich! |
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#7 |
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Oldie
Registriert seit: 27.06.2001
Beiträge: 271
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Hallöchen Maulwurf,
vorweg,ich bin kein Jurist.Möglicherweise steht hier Unfug. Aber,Dein Händler braucht dringend einen Schuss vor den Bug. Nachteil ist das Du ganz alleine dastehst.Es wird Dich auf jeden Fall Zeit und Nerven kosten. Das Thema lautet: "verbotene Eigenmacht". Es geht um zwei völlig verschiedene Angelegenheiten. 1.Eine (von Dir bestrittene)Forderung des Händlers. Wenn der seine Kohle haben will, kann und muss der normale Weg gegangen werden. Rechnung-Mahnung-Titel-Gerichtsvollzieher Wobei Du die Möglichkeit hast Einspruch zu erheben.Dann geht es vor Gericht/Schiedsstelle. 2.Der Händler benutzt eine Sache (Dein Eigentum) als Druckmittel. Das darf der nicht,das ist ganz klar verboten. Du kannst: Anwalt-Gericht-Verfügung auf Herrausgabe Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Händlers. Soweit meine Erfahrungen (Sieg durch K.O. für Soundfire) Mein Grundgedanke ist daß Du durch Androhung von (2.) den Händler zur friedlichen Herrausgabe bewegst. Ob die Forderung des Händlers berechtigt ist und der die durchsetzen kann ist eine andere Geschichte. Eines bleibt,Du brauchst fundierten juristischen Rat. Alles was Dich im Vorfeld nichts kostet solltest Du machen.Mehl an Zeitschriften,Verbraucherschutz(kostenlos?).Aber wie währe ein Telefonat? - Gewerbeaufsicht Solche Holzhammer/Mafia Methoden schädigen eine ganze Branche.Klopf dem Typ auf die gierigen Finger. Viel Glück wünscht Soundfire P.S. sind wir hier nich'n bisserl arg O.T. |
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#8 |
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Oldie
Registriert seit: 22.04.2001
Beiträge: 817
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Hi!
Das Problem ist, dass der Maulwurf etwas von den Typen will und nicht umgekehrt. Er muss also klagen, und zwar auf Herausgabe. Damit trägt er zunächst mal ein Prozessrisiko und ein damit verbundenes Kostenrisiko. Ob das Zurückbehalten der "überprüften" Ware bis zur Bezahlung dieser "Dienstleistung" wirklich illegal ist, erscheint mir sehr zweifelhaft. Geht mal in die Reinigung und versucht Euren Anzug herauszubekommen, ohne die Rechnung für die Reinigung zu zahlen. Verbotene Eigenmacht ist es meinem Verständnis nach (ich bin aber auch kein Jurist), wenn man sich illegal in den Besitz einer Sache bringt, z. B. um damit ein Druckmittel für eine Zahlung zu bekommen. Oder wenn der Maulwurf sich das Ding im Streitgespräch einfach vom Tresen greifen und damit herausrennen würde. Der Händler wird behaupten, der Kunde habe eine Überprüfung der Hardware auf Fehler verlangt. Es sei durch Aushang und auch mündlich auf die möglichen Kosten hingewiesen worden, die bei einer ungerechtfertigten Reklamation gemäß den AGBs entstünden. Nun behalte der Händler das Laufwerk solange, bis die daran erbrachte Dienstleistung bezahlt sei. Zu klären wäre: a) War die Reklamation gerechtfertigt oder nicht? b) Ist es zulässig, den Kunden im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation mit den Überprüfungskosten zu belasten (in vielen AGBs ist das zumindest gängige Praxis)? c) Hat der Händler arglistig gehandelt, als er das Laufwerk zur Überprüfung annahm, obwohl er schon vorher wg. der mündlichen Fehlerbeschreibung des Kunden hätte wissen müssen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt? a) wäre durch ein technisches Gutachten zu klären, b) durch eine Rechtsauskunft und c) durch Bewismittel wie schriftliche Vereinbarungen oder Zeugenaussagen. Auch ich bin der Meinung, dass solchen Händlern das Handwerk gelegt gehört. Andererseits sollte man sich aber klar sein, dass Recht haben und Recht bekommen stets zweierlei ist und dass der Streitwert hier relativ gering ist. So lange ich mir nicht sicher wäre, dass meine Rechtsposition hieb- und stichfest ist, würde ich mich wg. 15 € nicht in ein juristisches Abenteuer verstricken, sondern zunächst kostenneutrale Wege suchen. Und da wäre der Verbraucherschutz ein guter Anlaufpunkt. Grüße Silverado |
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#9 |
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Registriert seit: 04.01.2003
Beiträge: 3
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Wenn ich micht nicht irre, stand in der aktuellen PC Professional ein Artikel zu einem ähnlichen Thema. Demnach darf ein Händler nicht einmal etwas von dir verlangen, wenn die eine solche Überprüfung während der Garantie-Zeit stattfindet.
MfG Cosmofan |
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#10 | |
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Oldie
Registriert seit: 01.06.2001
Beiträge: 354
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Hallo!
Ich wußte doch, das ich dazu schon mal irgendwas gelesen hatte... Hab mir also Gehirn und Festplatte zermartert und schließlich das hier gefunden: Zitat:
Gruß, George |
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#11 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Leute,
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten ;) @Silverado: >Sofortige Prüfung"? Und warum haben die das dann eine Woche dabehalten? Du hattest in deinem Posting über die möglichkeit gesprochen ein baugleiches Laufwerk anzuhören. Dieses würde mich jedoch 15 euro kosten, da der Techniker von der Arbeit weg geholt werden müsste. Darauf hatte ich das bezogen... >Ergibt die Überprüfung, dass Deine Reklamation berechtigt war, dann müssen >die OHNE KOSTEN FÜR DICH nachbessern, also entweder das Laufwerk reparieren oder es austauschen. Richtig sie meinen aber, dass die Überprüfung eben nicht berechtigt war und deshalb müßte ich eine Gebühr in höhe von 15 euro zahlen. Dies mußte ich vorher auch Unterschreiben, da sie sonst das Laufwerk nicht überprüft hätten. >2) Du könntest die auf Herausgabe des Laufwerks verklagen. Wg. 1) > ist der Ausgang einer solchen Klage ungewiss, und bei einem Streitwert >von unter 100 € lohnt so ein juristisches Abenteuer kaum, zumal Du die >Sache mit nur 15 € aus der Welt räumen könntest. >3) Die Typen aus dem Laden wissen von 2) :( 100 % Richtig. Natürlich wissen sie von 2 und treiben ihr spielchen mit mir :( >Auch ich bin der Meinung, dass solchen Händlern das Handwerk gelegt gehört. Andererseits >sollte man sich aber klar sein, dass Recht haben und Recht bekommen stets >zweierlei ist und dass der Streitwert hier relativ gering ist. Widermal 100 % . Das wissen die auch... @ibinsfei: Die haben mich ausgelacht als ich mit rechtlichen Schritten gedroht habe ! Desweiteren sagten sie wort wörtlich zu mir : Kein Umtausch, dann machen Sie doch ist uns alles scheiß egal ! @Bleisatz: Die haben 3 Zeugen ( Mitarbeiter ) die 100 % alle das Gegenteilige sagen ! Wenn ich der Polizei oder Anwalt den Fall schildere halten die mich für verrückt ! Es geht um 60 euro und dafür macht ein Anwalt noch nicht einmal seine Tür zum Büro auf... @soundfire: Ja , der braucht echt ein Schuss vor den Bug. Leider lohnt sich der ganze Aufwand nicht, da es hier um 60 euro geht. Das wissen die auch und machern sich deshalb keine gedanken, desweiteren haben die 3 Zeugen ( Mitarbeiter ) die mich belsaten werden... @Georg: In der C't stand auch ein riesen Artikel darüber. Dort stand tatsächlich das man Artikel zurück geben könnte, wenn man damit nicht zufrieden wäre. Kohle müsste sofort und ohne murren ausgezahlt werden. Desweiteren müssten Kosten bzw. unkosten komplett vom PC-Händler getragen werden. Haa, das ich nicht Lache. Die Realität sieht ganz ganz anders aus. Aufwachen C't Redaktion !!! Die haben mich ausgelacht als ich aus der C't zitierte und mein Recht verlangte. Viele Grüße Maulwurf |
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#12 | |
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Oldie
Registriert seit: 12.01.2002
Ort: #cosmo
Beiträge: 535
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Zitat:
selbst wenn es nicht rechtens ist müsstest du also klagen. der händler wird das LW so lange behalten bis er entweder den prozess verloren hat oder du die 15 euro gezahlt hast. der klageweg ist nicht in 2 wochen erledigt. es kann unter umständen sogar ein jahr dauern. bis dahin hat dein laufwerk nahezu schrottwert. mein tip: zahle die 15 euro dann hast du dir eine menge nerven und zeit erspart und meide den laden zukünftig. wenn du lust und laune hast schildere deinen fall der ct die ihn dann vielleicht in der rubrik "vorsicht kunde" veröffentlichen. berichte deinen freunde und bekannten von der sache. damit verliert der schuppen kundschaft und das schadet ihm mehr als du über den rechtsweg erreichen kannst. welche frage noch offen ist ob das klopfgeräusch wirklich so in ordnung ist. in diesem fall würde ich den herstellersupport anschreiben und um aufklärung bitten. die geschichte mit deinem freundlichen händler kannst du ihnen ja ebenfalls kurz mitteilen da sie dich sonst wahrscheinlich an der verkäufer verweisen und das brachte ja keinen erfolg. |
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#13 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Bleisatz,
>welche frage noch offen ist ob das klopfgeräusch wirklich so in ordnung >ist. in diesem fall würde ich den herstellersupport anschreiben und um >aufklärung bitten. Habe den Pioneer Support bereits angerufen bzw. angemailt. Aussage vom Support: Laufwerk sei defekt. Dies hab ich auch nochmal schrieftlich für den Händler. Der akzeptiert das Schreiben vom Pioneer Support nicht ! Nur des hausinterne Techniker sagt wann das Laufwerk defekt ist oder nicht... Viele Grüße |
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#14 | |
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Oldie
Registriert seit: 12.01.2002
Ort: #cosmo
Beiträge: 535
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Zitat:
was sagt den pioneer dazu? hast du ihnen bereits mitgeteilt das der händler diese reklamation ablehnt? vielleicht klopfen die dem laden mal auf die finger oder haben einen tip für dich wie nun weiter zu verfahren ist. ich frange mich auch warum der händler so ein theater macht. er kann es doch ohne weiteres bei pioneer oder seinem grosshändler umtauschen wenn es sogar der hersteller bestätigt das dies nicht ok ist. :confused: |
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#15 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Bleisatz,
Also Pioneer sagt mir nur ,daß das Laufwerk defekt sei und ich solle es zur Reperatur einschicken. Geht aber nicht da,Laufwerk vom Händler eingestackt wurde ;( Viele Grüße Maulwurf |
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#16 |
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Oldie
Registriert seit: 02.01.2002
Ort: Wolkenkuckucksheim
Beiträge: 4.289
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Ich rate in jedem Fall dazu die ganze Geschichte nicht einfach auf sich beruhen zu lassen.
Es gibt leider immer noch viel zu wenig Kunden die solchen "Kleingangstern" 'mal so richtig auf die gierigen Finger klopfen. Das ist auch der Grund warum solche Händler immer wieder auftauchen. Solche Händler rechnen damit daß es wegen der geringen Summe den Kunden zuviel Aufwand ist dagegen vorzugehen . Es bringt nur etwas, auch für andere Kunden, wenn man dagegen rigoros vorgeht. Jedenfalls sollte dein erster Schritt der Gang zum Gewerbaufsichtsamt sein. Auch das Einschalten der Verbraucherzentrale ist immer sehr hilfreich. Selbst der Gang zum Rechtsanwalt sollte überlegt werden, auch wenn es kostet. Schon aus Prinzip!!! Im Übrigen werden dem Händler am Ende die Kosten Auferlegt. Das wird dann für den teuer und damit stellt der sich die Frage ob er das riskieren will. Durch die Bestätigung des Herstellers daß das Laufwerk defekt ist hast du alle Trümpfe in der Hand. Ich jedenfalls würde diesen Händler hundertprozentig das Leben schwer machen. Außerdem, was wollen die Zeugen (Mitarbeiter) denn bezeugen???. Das Laufwerk ist laut Auskunft defekt, die behaupten das Gegenteil und verlangen auch noch unrechtmäßig Geld von dir. Einfach lächerlich!! Gehe nochmal zu dem Händler, nimm zehn Freunde mit und diskutiere das Ganze ein weiters mal mit denen. Dann sagst du daß alle anwesenden Personen als Zeugen von dir benannt werden falls es zu einer Gerichstverhandlung kommen muß. denn du wirst das ganze unter keinen Umständen einfach so hinnehmen. Es ist wichtig das dem Händler klar wird daß du es sehr ernst meinst. Wenn der das kapiert hat wird weder er noch einer seiner Mitarbeiter mehr lachen, denn niemand halst sich unnötig Stress und Kosten auf. Also Kopf hoch und laß dir nix gefallen. (Eine Frage hätte ich noch: Wie alt bist du? Denn bei Jugendlichen und erwachsenen Leuten die sehr jung aussehen trauen sich solche Typen das natürlich öfters) |
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#17 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Mr.Big,
Danke für deine Antwort. Ich bin 24 und studiere Mediendesign ;) Jung seh ich eigentlich nicht mehr so sehr aus. Aber als Student bist du ja eh Mensch dritter Klasse ;( Viele Grüße Maulwurf |
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#18 |
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Oldie
Registriert seit: 25.11.2002
Ort: Hohenstein-Ernstthal
Beiträge: 55
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Is irgendwie schade wie die kleinen PC-Händler hier so in Verruf geraten da ich selber bei einem angestellt bin. 15€ für den Test von Hardware is auch ganz schön heftig. Ich sollte mal den Drucker einer Kundin auf Funktion prüfen der noch nicht mal von uns war, d.h. musste mir ein Netzteil von nem anderen verpackten Drucker besorgen, Treiberdownload, Funktionstest usw. - hab 5€ verlangt und musste mir von der netten Kundin ganz schön was anhörn...
Ich versteh gar ne warum dein Händler so einen Auffuhr macht. Der gibt dir einfach ein neues Laufwerk und schickt das andere zum Großhändler mit eben deiner Fehlerbeschreibung zurück. Komische Leute gibts.... |
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#19 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo DiStefano8472,
Ja, das gibt's tatsächlich ! Ich versteht auch nicht wo das Problem liegt !? Der Händler sagt, daß sie das Laufwerk eben nicht zum Großhändler schicken können, da es läuft ! Was der Pioneer Support oder ich sage zählt nicht... Viele Grüße Maulwurf |
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#20 |
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Oldie
Registriert seit: 25.11.2002
Ort: Hohenstein-Ernstthal
Beiträge: 55
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Dann sollen sie dir eben zeigen dass es in ihrem Testrechner keine Probleme macht wäre doch die einfachste Lösung - ausserdem vgerlangt man keine Überprüfungsgebühr für Geräte die der Kunde paar Tage vorher gekauft hat - der gute Service sollte ja eigentlich den Unterschied zu Mediamarkt & Co. ausmachen.
Aber wegen nem DVD Laufwerk nen Anwalt einschalten - wees ne ob das sein muss, mit irgendjemand muss man da doch vernünftig reden können. |
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#21 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Ja , das würde mich aber nochmals 15 euro kosten ,da der Techniker
von seiner Arbeit weg geholt werden müßte... |
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#22 |
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Oldie
Registriert seit: 31.05.2001
Beiträge: 1.108
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Was ist das denn für ein Laden?
Also an Deiner stelle würde ich denen eine Frist setzten, entweder die tauschen das Laufwerk aus, oder Du trittst vom Kaufvertrag zurück, da der Rechner so nicht nutzbar ist. Am besten mit Zeugen und schriftlich. Als zusätzliche Begründung kannst Du anführen, das das Vertauensverhältnis zerstört ist. Außerdem interessieren sich auch PC-Zeitschriften immer für sowas, und die scheuen auch nicht davor zurück den Namen des Ladens zu nennen. Alternativ kannst Du auch einfach die Rückgabe des Laufwerks verlangen, ist schließlich Dein Eigentum, falls die darauf nicht eingehen Rechtsanwalt einschalten, vielleicht bekommst Du als Student Prozesskostenhilfe (vorher klären), denn vermutlich hast Du keine Rechtschutzversicherung??? |
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#23 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Also Frist kann ich setzen, nur muß die min. zwei Wochen betragen !
Viele Grüße Maulwurf |
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#24 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Beiträge: 426
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Schließe mich obigem an:
es gibt für Dich bei dem Verhalten des Händlers eigentlich nur zwei Möglichkeiten: entweder Du zahlst zähneknirschend das Geforderte und bekommst Dein Laufwerk kurzfristig zurück, oder Du nimmst fachliche Beratung und/oder Unterstützung in Anspruch und beauftragst einen Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen. Dabei fällt Dir evtl. ein Kostenfaktor zu, der die 15€ bei weitem übersteigt. Der erste Weg ist der Vernünftigere, der Zweite vielleicht der Spannendere |
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#25 |
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Oldie
Registriert seit: 04.11.2002
Ort: Neukirchen-Vluyn
Beiträge: 985
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Soweit ich das jetzt immer verstnaden habe, will der laden, jedesmal wenn du den "TECHNIKER" von der abreit abhälst 15€ Kassieren?
Kann nicht sein, ruf einfach mal bei einem Rechtsanwalt an, meistens sind die ersten informationen umsonst! Ich würd bei den auf jeden fall nicht klein beigeben. Wieviel wollen die denn jetzt schon von dir? 60 €weil du 4 mal den "TECHNIKER" gestört hast?? :confused: MFG Schlozy |
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#26 | |
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Oldie
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: N 50°03' E 008° 42'
Beiträge: 483
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Zitat:
edvfuzzi |
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#27 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Leute,
Hab mich heute mit ein paar Kumpels getroffen und den Laden so richtig aufgemischt ;) Leider hat es wiedermal nix gebracht ! Da sie sich heute ausgesprochen gut vorbereitet haben ;( Haben sich wohl gedacht, das ich jetzt mit harten Geschützen komme und vorsichtig alle Beweise versteckt... Wir also alle von der Uni hingespurtet und darauf bestanden ( 2 Jura Studenten mit im Schlepptau ) das ich sofort ein Austauschgerät bekomme. Auf einmal ging das OHNE Probleme ( das Austauschlaufwerk war komischer weise auch schon für mich vorbereitet worden ) , desweiteren war das Schild wo drauf Stand 15 euro für sofort Check war auch plötzlich weg ! OK, alles wunderbar. Dachte ich ;( Ich komme also nach Hause , baue das Laufwerk ein und was meint Ihr ? KLONG , KLONG, arggggggg... Scheiße was nun ??? Viele Grüße Maulwurf |
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#28 | |
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Oldie
Registriert seit: 31.12.2001
Ort: Somewhere in BaWü
Beiträge: 4.454
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Zitat:
CU Toff |
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#29 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Die Seriennr. hab ich als erstes überprüft als ich aus den Laden ging.
Nein , es hat nicht die selbe Seriennummer ! Viele Grüße Maulwurf |
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#30 |
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Oldie
Registriert seit: 25.06.2001
Beiträge: 318
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Hi,
ich würde mal bei Pioneer anrufen udn nachfragen, ob das "normal" ist. Vielleicht wissen die von dem problem und können dir weiterhelfen. mfg surgeon |
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#31 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo surgeon ,
Nein ist nicht normal ! Hab mit dem Pioneer Support geredet und das auch nochmals schrieftlich von denen ! Viele Grüße Maulwurf |
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#32 | |
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Team (BOFH)
Registriert seit: 12.08.2001
Ort: Daheim
Beiträge: 3.319
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Zitat:
ibinsfei |
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#33 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo
Wird mir nix anderes übrig bleiben ;( Ich seh das aber eigentlich nicht ein ! Das kostet mich jetzt nochmals 10 euro, da das Packet nicht "unfrei" geschickt werden darf... Ich hab das Laufwerk beim Händler gekauft und der sollte das auch mit der Garantie abwickeln ! Viele Grüße Maulwurf |
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#34 |
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Oldie
Registriert seit: 31.05.2001
Beiträge: 1.108
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Ich schätze, der Händler hat nur das äußere Gehäuse gewechselt, deshalb die andere Seriennummer.
Falls das wirklich so ist würde mich zumindest interessieren in welcher Stadt sich der Händler befindet. Bevor Du nun das Laufwerk zu Pioneer schickst, würde ich es mal an einem anderen Rechner z.B. bei nem Kumpel testen. Nicht, das am Ende noch ein IDE Strang oder nur das Kabel defekt ist. |
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#35 |
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Oldie
Registriert seit: 12.01.2002
Ort: #cosmo
Beiträge: 535
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sorry wenn ich lache ... das entwickelt sich ja langsam zu einer "never ending story"
btw. sollte es echt an deiner kiste liegen und nicht an dem laufwerk dann mach dich schonmal für die community-keile bereit *gg* |
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#36 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hi Leute,
Ha, ha haa guter Witz Bleisatz/ ScOrPM ;) Bitte mal ALLES lesen ! Ich hab das Laufwerk in meinen beiden Rechner eingebaut und wie oben beschrieben macht das Laufwerk direkt beim PC Start also wenn der Strom durch das Laufwerk fließt diese Geräusche. Ne , ne das hab ich schon von Anfang an ausgeschlossen, sonst wäre ich ja nicht zum Händler gerannt ( 15 euro Strafe , wenn das Laufwerk bei dem gelaufen hätte ) DIE haben mir ja heute auch bestätigt das das Laufwerk die Geräusche macht und UMGETAUSCHT ( deren Techniker und auf deren Test Rechner ) , nur macht das neue Austauschlaufwerk genau die gleichen Geräusche! Sorry, dieses mal keine Community-keile ;) Meine Theorie: Es gab noch mehr defekte Laufwerke ! Nun gab es natürlich Kunden die Ihr Laufwerk zurück gegeben haben ( die verticken nämlich auch übers Internet ). Kundenstamm wird sicherlich deshalb etwas größer sein. Das Problem ist nur wie man schnell und ohne großen Aufwand das ganze Erledigt. Ganz einfach man tauscht die Laufwerke der Kunden untereinander ! Die denken dann das wäre " NORMAL " und halten die klappe ... So einfach geht das... Desweiteren ist mir nämlich schon aufgefallen das die Ihre Laufwerke ( BULK)in einer Plastikhülle verpackt haben ( wie eben vom Hersteller geliefert ) . Komisch das ich das Laufwerk nie in der Hülle ( sozusagen Original verpackt ) bekommen habe. Es gab immer nur das unverpackte Laufwerk in die Hand ! Viele Grüße Maulwurf |
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#37 |
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Oldie
Registriert seit: 24.04.2001
Ort: localhost
Beiträge: 868
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Tipps hast Du ja nun reichlich erhalten, auch das LW hast Du wieder in Händen und das ohne diesen merkwürdigen 15-Teuro-Obolus. Der Hersteller will Dir auch was neues aushändigen, übrigens ein Paket kostet keine 10 Euro. Versuch' es mit einer Rücksendenummer, welche Du ggf. vom Support nach Darlegung der Situation bekommst und schicke es dann unfrei oder lass' Dir die Kosten erstatten.
Was jetzt noch im Raum hängt: Wie heißt dieser Händler? Wo hat er seinen Sitz? Um welchen Laden müssen wir zukünftig einen Bogen machen?
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cu Muffy24 |
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#38 |
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Oldie
Registriert seit: 12.01.2002
Ort: #cosmo
Beiträge: 535
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ok - dann keine community-keile *gg*
wenn das gleiche LW wieder die selben faxen macht klemm dir doch nochmal deine sutudienkollegen untern arm und tausche erneut um ... |
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#39 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Ha, haaa Bleisatz die bringen mich um, wenn ich denen erzähle
das wir alle morgen nochmal einen Ausflug dorthin machen werden... Hmm, den Laden nennen ? Wenn Ihr den Namen wissen wollt, werde ich euch das natürlich nicht vorenthalten ! Nur warte ich damit bis die Sache geklärt ist... Viele Grüße Maulwurf |
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#40 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Da fällt mir gerade was ein. Die ABG's des Händler:
Hier steht : Sofern die Nachbesserung ( Austauschlaufwerk ) fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ich tierger da morgen zum X ten mal hin und verlange WANDLUNG. Schließlich hat die Nachbesserung nicht funktioniert ! Ma schauen was die Eumels da sagen...ein Maulwurf ist schließlich ein eusers hartnäckiges Getier ;) Viele Grüße Maulwurf |
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#41 | |||||
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Oldie
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: N 50°03' E 008° 42'
Beiträge: 483
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#42 |
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Oldie
Registriert seit: 02.01.2002
Ort: Wolkenkuckucksheim
Beiträge: 4.289
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Jawolll ! So ist's richtig!!!!
Nix gefallen lassen von solchen Mausfallenhändlern. Geh denen so richtig auf den Wecker damit sich die das merken. Also, wie du schon sagst, wieder hingehen und den Kaufvertrag rückgängig machen. oder?!?!?!-beachte den Vorschlag nach dem kursiven Text weiter unten Auszug aus: http://www.frankfurtmain.ihk.de/rech...waehrleistung/ Welche Rechte können bei einer mangelhaften Kaufsache geltend gemacht werden? Eine der wichtigsten Neuerungen der Schuldrechtsreform besteht darin, dass der Käufer bei mangelhafter Lieferung primär einen Anspruch auf so genannte Nachlieferung hat. Er kann also zunächst Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kommen die nach altem Recht bereits bekannten Ansprüche auf Wandlung, jetzt Rücktritt genannt , Minderung und Schadensersatz in Betracht. Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder Untersuchungskosten. Nicht unter die Vertragskosten fallen die Kosten der Rückabwicklung wie etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten. Minderung nennt man die Herabsetzung des Kaufpreises. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: geminderter Preis = (wirklicher Wert x vereinbarter Preis) : Wert ohne Mangel. Der Schadensersatz kann etwa in folgenden wichtigen Fällen verlangt werden: Ersatz des Mangelschadens, der an der Sache selbst entsteht (z. B. Reparaturkosten oder Vermögensschäden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sache); und Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die an anderen Rechtsgütern eintreten (z. B. verdorbene Speisen in einer defekten Gefriertruhe). Im zweitgenannten Fall ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise nicht erforderlich, d. h. der Anspruch kann unmittelbar geltend gemacht werden. Wie weiter oben schon der Hinweis, würde mir noch Folgendes dazu einfallen: Versuche eine Minderung herauszuschlagen (sagen wir 'mal 25%) und nimm das Laufwerk wieder mit. Dann sendest du das Gerät an den Hersteller und bittest um Austausch da es ja defekt ist. So schaffst du es vielleicht aus der Mühe die du bisher mit dem Ding hattest noch etwas "Kapital" zu schlagen. Achja, wegen der Portokosten! Rufe den Hersteller an und weise darauf hin daß dir als Kunde keine Kosten entstehen dürfen da dies einer Verteuerung des Gerätes gleich käme und du keine Schuld an dem defekt hast. Appelliere an die Kulanz und erzähle das du bisher immer mit allem von diesem Hersteller äußerst zufrieden warst und auch weiterhin sein möchtest. Natürlich hast du auch immer allen Verwandten und Bekannten von der hervorragenden Qualität der Produkte und vor allem dem "kulanten und professionellen Service" des Herstellers erzählt und deswegen sind auch schon viele Kaufentscheidungen in deinem Umfeld zugunsten dieses Herstellers gefallen ;p (Wie gesagt das ist natürlich nur ein Vorschlag, was du daraus machen willst bleibt dir überlassen) |
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#43 | |
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Oldie
Registriert seit: 25.04.2001
Beiträge: 2.112
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Zitat:
Hmmm IMHO ist genau das Gegenteil der Fall! CU CMDR |
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#44 |
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Oldie
Registriert seit: 24.04.2001
Ort: im westen
Beiträge: 3.626
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hai leutz
sowas kann jedem mal passieren deshalb schieb ich das mal ins toptopic |
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#45 | |
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Oldie
Registriert seit: 31.05.2001
Beiträge: 1.108
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Zitat:
Mal gaaanz ruhig bleiben, nicht jeder wird sich immer an jeden Sachverhalt im Verlauf eines Threats erinnern. Falls Du Dich doch an den Hersteller wenden solltest, falls der Laden sich weigert, solltest Du darauf bestehen ein "neues" und kein repariertes Laufwerk zu erhalten. Selbst wenn der Versand wirklich 10€ kosten sollte, ist das auf die Dauer sicher billiger als jeden Tag zu dem Laden zu wackeln (den Du nicht nennen willst) von den Nerven mal ganz zu schweigen. |
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#46 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Logisch ScOrPM, war auch nicht böse gemeint ;)
Viele Grüße Maulwurf |
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#47 |
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Oldie
Registriert seit: 28.04.2001
Ort: Milch- und Honigland
Beiträge: 318
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Du, Maulwurf! Nun würde es mich auch langsam interessieren, wie den der Laden heisst! Wir könnten es ja so machen: Du nennst uns den Laden und wir begleiten Dich dann alle mal dorthin.
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#48 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Hallo Leute,
Wie schon berichtet bin ich heute natürlich nochmals mit allen Kumpels zum Laden getiegert, desweiteren haben wir noch eine UNI interne Mail an ALLE Studenten geschickt und von diesem Problem berichtet. Alle die ähnliche Erfahrungen mit dem Händler gemacht haben, sollten sich melden. Dies geschah auch recht schnell und ZUHAUF. Es stellte sich sich raus das der Händler gegenüber Studenten keine Kulanz zeigt ! Es gab keine positiven Mails, es wurde von großen Problemen beim Umtausch von Wahre berichtet und von schlechten Kundensupport ( die Details will ich euch ersparen ). Alles in allem " Erschreckend " , aber wer kann den sowas vorher Ahnen ? Gestern Abend waren mir die AGB's der Firma besonders Aufgefallen. Da steht nämlich: "Sofern die Nachbesserung ( Austauschlaufwerk ) fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. " Dies war mein Ziel " WANDLUNG " , Kohle zurück ! Wir also alle mit dem Uni-Kleinbus hin ( Angemeldet in der Uni als: JURA Exkurs ;) und die gesamten Mitarbeiter (Verkäufer , Kundensupport, Besitzer) in ein Gespräch verwickelt. Natürlich zur Hauptgeschäftszeit . Nix ging mehr bei denen. Schlangen bildeten sich bis aus dem Laden hinaus ;) Ich erklärte denen das ich nun zum 10 ten mal dort wäre und das ich das Laufwerk beruflich bräuchte. Die gesamte fahrerei wäre eine Zumutung und nicht mehr zu verantworten . Der Verkäufer schaute mich richtig genervt an und wollte mir tatsächlich klar machen, das es eventuell an meinem Netzteil läge ! Die Spannung hätte wahrscheinlich das Laufwerk beschädigt. Ob ich mir den da sicher sei . Natürlich , meinte ich ...Er tippte und tippte irgendwas in seinen Rechner ein und druckte dann schließlich wieder ein Werkstatt Auftrag aus !!! Ne, sagte ich . Is nich, ihr hattet die möglichkeit zur Nachbesserung und dies ist fehlgeschlagen. Jetzt beantrage ich " Wandlung " nach eueren AGB's. Ja, mmmh da muß ich meinen Chef fragen sagte er. Zwei Minuten später kam er dann wieder mit dem Chef. Mittlerweile hatte sich eine riesen Schlange gebildet. Die ersten Kunden wollten plötzlich gar nichts mehr kaufen ! Viel Interessanter war unsere Diskussion mit den Mitarbeiter ! Einige Kunden mischten sich ein und zeigten sich schockiert von den dort herrschenden Zuständen. Desweiteren verließen Kunden genervt den Laden. Mit sprüchen wie " Na, wie lange dauert das den noch ! Dann hol ich mir meine 2 neuen Festplatten eben woanders " oder " Ich geh zum Laden XYZ da ist bestimmt weniger los und einen neuen Rechner bekomm ich dort zum gleichen Preis". Tja , das tut Weh und das sind richtige Verluste meine CC-Community Freunde ! Der Chef kam also zu mir und meinte plötzlich das sie als Händler nach dem Gesetz zweimal die Möglichkeit haben " Nachzubessern" , daraufhin nahm er mir das Laufwerk ab und ging damit weg. Der Verkäufer meinte zu mir das es erneut getestet würde und das die AGB's auf der Rückseite der Rechnung eigentlich nur beim Verkauf von Händler zu Händler gelten und das es sich um einen Fehler in IHREN AGB's handele ! Desweiteren wunderte ich mich wieso mein Laufwerk jetzt auf einmal sofort getestet wird. Das kostete doch sonst IMMER 10 EURO ! Darauf sagte er nicht's. Wer kann ihm das verübeln ;) Komisch war auch., daß das 10 EURO sofort Check Schild nicht mehr im Laden hing. Komisch, komisch... Der Chef kam erneut zurück und sagte nur lappidar " Die Geräusche wären " NORMAL ", eben Betriebsgeräusche ". Neee, sagte ich. euer Techniker hat mir doch im ersten Werkstattauftrag dieses Fehler bestätigt ! Wie kann es den jetzt auf einmal ein Betriebsgeräusch sein ? Sorry, Leute ich habe das Vorgängermodell und das macht KEINE Geräusche. In Anbetracht der peinlichen Situation , der riesen Schlange bzw. einem total überfüllten Laden und der extrem hohen Verluste (50 min waren bereits vergangen ohne das etwas verkauft wurde ) lenkte er ein und zahlte mir schließlich meine Kohle aus. EIN SIEG FÜR DIE GERECHTIKEIT... Ein riesen Dank geht an die CC-Community für 100 % Support und sehr guten Tips. Besonderen Dank an Mr. Big , Silverado,Bleisatz die mich Aufgebaut haben und mich ermutigt haben die Sache bis zum ENDE durchzuziehen. DANKE... Viele Grüße Maulwurf |
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#49 |
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Oldie
Registriert seit: 12.12.2001
Ort: unter der Erde...
Beiträge: 1.166
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Auf speziellen Wunsch der CC-Community hier nun die Adresse des PC Händlers:
ACHTUNG / BEWARE PC-King oder auch ( PC King ) Inhaber : Darko Dordic Breite Str. 2 53721 Siegburg Germany (bekannt wurde der durch die Kooperation mit ELBY dem Clone-CD Entwickler, dort findet man auch einen Link zum SHOP ) Viele Grüße Maulwurf P.S.: Bitte schickt dem jetzt keine 100.000 Emails was das den mit dem DVD Laufwerk sollte, da ich keinen Bock hab mich mit diesen Leuten weiter zu beschäfigen ! DANKE |
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#50 |
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Oldie
Registriert seit: 31.12.2001
Ort: Somewhere in BaWü
Beiträge: 4.454
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Wahnsinns Story, sogar mit Happy End!
Wozu braucht man Hollywood, wenn man das CCB hat :lol CU Toff |
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